RFS Schuldnerberatung - Köln

Schuldnerberatung in Köln
24/7 Hotline: ☎️ 0800 7245338

Pfändungsschutzkonto so sicher wie ein Safe die Hilfe bei Pfändung P-Konto Köln

Pfändungsschutzkonto eröffnen in Köln - Information P-Konto
Hilfe bei Schulden

Der optimale Weg raus aus den Schulden

Pfändungsschutzkonto eröffnen

Jeder Inhaber eines Girokontos hat gegenüber seiner Bank den Rechtsanspruch, dieses Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen zu lassen.

Ein P-Konto ist demnach ein Girokonto, mit dem der normale Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Zusätzlich bietet es aber unbürokratischen Schutz bei einer Kontopfändung. Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und/oder Sozialleistungen ebenso geschützt wie finanzielle Unterstützungen durch Dritte.

Gut zu wissen: Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.073,88 Euro. Gegen entsprechende Nachweise können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen eine Kontopfändung oder kommt es zur gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto. Sie können also trotz der Pfändung weiterhin Überweisungen ausführen lassen.

Lohn- und Gehaltspfändung
Information

Der Arbeitgeber ist im Fall einer Lohn- und Gehaltspfändung als sogenannter Drittschuldner gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Einkommens seines Mitarbeiters an den Gläubiger zu überweisen. Die Höhe der pfändbaren Anteile des Einkommens des Schuldners ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der individuellen persönlichen Situation des Schuldners, etwa bei bestehender Unterhaltsverpflichtung. Darüber hinaus müssen unpfändbare bzw. bedingt pfändbare Lohnanteile heraus gerechnet werden, so z.B. beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Pfändung
Kontopfändung

Bei der Kontopfändung findet eine Zwangsvollstreckungmaßnahme auf dem Bankkonto des Schuldners statt. Deswegen empfiehlt es sich in dieser Situation umgehend das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen.

Gut zu wissen: Ab der Zustellung des Pfändungsbeschlusses, sollte der Schuldner innerhalb von vier Wochen beantragen, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Nur ein P-Konto
pro Person

Als sogenanntes Einzelkonto kann das P-Konto nur auf den Namen einer Person geführt werden. Wenn mit einer Pfändung zu rechnen ist, sollte beispielsweise jeder Kontoberechtigte eines Gemeinschaftskontos, ein eigenes Einzelgirokonto eröffnen. Anschließend kann jedes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dabei müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen.

Gut zu wissen: Ob das tatsächlich so ist, kann überprüft werden und mit Falschangaben machen Sie sich hier schnell strafbar!

Pfändungsschutz
nutzen

Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank. Diese muss das bestehende Girokonto kostenfrei in ein P-Konto umwandeln.

Die Kontoführung selbst dagegen ist nicht mehr kostenfrei, darf allerdings auch nicht teurer sein als zuvor.

Gut zu wissen: Die Bank muss die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto spätestens vier Geschäftstage nach der Beantragung ausführen!

Mehr Pfändungsschutz
durch Bescheinigung

Es ist möglich weitere Beträge auf dem P-Konto schützen zu lassen. Dazu gehören z.B Kindergeld und auch Unterhaltsverpflichtungen für Kinder und/oder Ehegatten sowie bestimmte Sozialleistungen.

Voraussetzung für diesen erweiterten Pfändungsschutz ist allerdings, dass der Kontoinhaber der Bank eine Bescheinigung über diese geschützten Freibeträge oder Geldeingänge vorlegen kann. In der Regel werden diese Bescheinigung ausgestellt von

  • dem Arbeitgeber,
  • der Familienkasse,
  • dem Sozialleistungsträger,
  • einer anerkannten Schuldner-Beratungsstelle
  • oder einem Rechtsanwalt.

Alle Freibeträge werden regelmäßig von der Bundesregierung angepasst. Darüber hinaus können sowohl das Kindergeld und Kindergeldzuschläge als auch einmalige Sozialleistungen freigestellt werden.

Mitarbeiter der RfS Beratungsstellen stellen die Bescheinigungen aus!