RFS Schuldnerberatung - Köln

Schuldnerberatung in Köln
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Schuldnerberater bieten Hilfe bei Überschuldung Schuldnerberatung Köln Bayenthal

Privatinsolvenz Köln - Verbraucherinsolvenz - Information
Hilfe bei Schulden

Der optimale Weg raus aus den Schulden

Der Weg zur Schuldenfreiheit

Als Privatperson (auch Verbraucher genannt), die nie selbständig war oder ist und weniger als 20 Gläubiger hat, müssen Sie zuerst eine Schuldnerberatungsstelle Ihres Vertrauens beauftragen ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahrens durchzuführen. Wichtig ist dabei, dass die Beratungstelle nach § 305 InsO staatlich anerkannt ist.

Erst wenn die Schuldnerberatungsstelle das Scheitern dieses Einigungsversuches bescheinigt hat, kann im nächsten Schritt der Verbraucherinsolvenzantrag (Privatinsolvenzantrag) bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Das machen wir für Sie, denn: die RfS Schuldnerberatung Köln ist nach § 305 Inso staatlich anerkannt.

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren - Informationen

Zunächst findet ein kostenloser unverbindlicher Erstberatungstermin statt, der ca. 1 – 2 Stunden in Anspruch nimmt. Sofern Sie sich dann zu unserer Beauftragung entschließen, übernehmen wir für Sie den weiteren Briefwechsel mit Ihren Gläubigern. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird ebenfalls durch uns eingeleitet. Sie müssen uns lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Falls erforderlich, erstellen wir für Sie auch die P-Konto-Bescheinigung zum Schutz Ihres Kontoguthabens.

Sie brauchen im weiteren Verlauf keine weiteren Termine in unserem Büro wahrnehmen - wir kommunizieren telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen. Wenn Sie Fragen zur Schuldenbereinigung oder zur Privatinsolvenz haben, melden Sie sich einfach bei uns. Lieber einmal zu viel als zu wenig.

Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich im Gesetz geregelt.

Anschließend unterbreiten wir Ihren Gläubigern den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Es wird den Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung angeboten, die mindestens dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens entspricht. Dieser pfändbare Teil des Einkommens wird anhand der Pfändungstabelle gemäß § 850 c Abs. 3 ZPO ermittelt. Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatten) werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Die monatliche Rate, die dem pfändbaren Teil oder der Mindestrate von 30,00 € entspricht, wird längstens für die Laufzeit von 6 Jahren angeboten und nach Quoten auf die einzelnen Gläubiger verteilt. D. h. der Gläubiger mit der höchsten Forderung bekommt nach Quote den größten Teil der monatlichen Rate angeboten, sodass die angebotene Rate fair auf alle Gläubiger verteilt wird - Privatinsolvenz Köln. Die Tabelle erhalten Sie bei uns im Rahmen der persönlichen Beratung.

Stimmen alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zu, zahlen Sie wie vereinbart die monatliche Rate an uns auf ein Treuhandkonto. Wir verwalten das Geld für Sie und Sie sind nach längstens 6 Jahren schuldenfrei - ohne den Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.

Informationen zu Privatinsolvenz - Verbraucherinsolvenzantrag

Wir sind ein Team von Spezialisten, die seit vielen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen zusammen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können und eine lebenswerte Zukunft vor sich haben!

Vergleichsvorschlag: Das ist zu beachten

Der Vergleichsvorschlag ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt, aber nicht abgewandelt werden kann. Eigensicherung und Sicherung unterhaltsberechtigter Personen gehen vor. Der Vergleichsbetrag muss über die gesamte Laufzeit des Vergleichs realistisch leistbar sein. Stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zu, scheitert der Vergleichsvorschlag und wir können für Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen. - Privatinsolvenz Köln

Insolvenz - Verbraucherinsolvenzantrag

Der Insolvenzantrag ist ein umfangreiches Antragsformular, das wir für Sie selbstverständlich fachlich kompetent ausfüllen und an das zuständige Insolvenzgericht übersenden. Sie brauchen dabei im Regelfall nicht an einem gerichtlichen Termin teilnehmen.

Der zuständige Richter fasst einen Beschluss und ordnet Ihnen einen Insolvenzverwalter bei. Sie werden hierüber schriftlich per Post in Kenntnis gesetzt. Der Insolvenzverwalter prüft dann anhand des durch uns ausgefüllten Antrages, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, welches die bescheidene Lebensführung übersteigt, z. B. Immobilien, Grundstücke, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände etc.. Dieses würde verwertet werden. Auch der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens müsste von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

Das Insolvenzverfahren läuft dann längstens 6 Jahre. Nach 6 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung und werden von Ihren Schulden, die vor Insolvenzantragstellung entstanden sind, befreit.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erlangen und zwar, wenn Sie 35% Ihrer Forderungen zuzüglich Verfahrenskosten aufbringen können. Auch die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren ist möglich, wenn innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren aufgebracht werden konnten.

Im Insolvenzverfahren sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzukommen, d. h. jegliche Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, anderenfalls könnte Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. - Privatinsolvenz Köln