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Rechnung nicht mehr bezahlen droht eine Energiesperre, hier finden Sie Infos Stromschulden Köln

Stromschulden in Köln
Energiesperre - Information

Der optimale Weg raus aus den Schulden

Stromschulden in Köln

Ähnlich wie Mietschulden stellen die sogenannten Stromschulden für Schuldner eine existenzielle Gefahr dar. Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Lieferung von Strom von enormer Bedeutung. Die Kosten dafür sollten Verbraucher daher unbedingt vor allen anderen Schulden bezahlen, um eine Belieferung zu gewährleisten. Was viele Verbraucher aber nicht wissen ist, dass die wesentlichen Anschluss- und Lieferbedingungen bundeseinheitlich festgelegt sind.

Droht eine Energiesperre von Strom ? Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Lieferung von Strom von enormer Bedeutung. Information zu Stromversorgung und ann die Energiesperre abgewendet werden? Hilfe bei Schulden von RFS - Stromschulden in Köln

Stromversorgung: Verpflichtung für beide Seiten

Die Energie- und Wasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf der Grundlage privater Kaufverträge (s. §§ 433 ff. BGB). Für den Energielieferanten ergeben sich daraus ebenso Verpflichtungen wie für den Verbraucher. So ist der Lieferant dazu verpflichtet, jederzeit Energie zu liefern. Der Verbraucher geht dabei die Verpflichtung ein, den vereinbarten Preis zu zahlen. Werden die Rechnungen nicht bezahlt, kann der Stromlieferant die Energiezufuhr sperren.

Kann die Energiesperre abgewendet werden?

Sobald die laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, empfiehlt es sich eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Diese kann mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Tilgung ausarbeiten und gegebenenfalls mit dem Energieversorger vereinbaren. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die Sicherstellung der Zahlung der laufenden monatlichen Abschläge - Stromschulden in Köln

Unterbrechung der Energiezufuhr nicht ohne weiteres möglich

Laut den Grundversorgungsverordnungen (GVV) für Gas und Strom kann die Energiezufuhr nicht einfach so beendet bzw. unterbrochen werden. Hierfür müssen vorab einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Mahnung eingegangen und eine Sperre angedroht worden sein. Der Rückstand des Schuldners muss sich dabei auf mehr als 100 Euro belaufen. Die eigentliche Sperre der Energielieferung darf dann erst vier Wochen nach Zugang der Sperrandrohung erfolgen und muss zudem drei Tage vor dem Beginn angekündigt werden.

Wichtig ist auch, dass eine Energiesperre zu keiner Zeit unverhältnismäßig sein darf. Die Prüfung der Zumutbarkeit ist dabei Aufgabe des Energieversorgers. Unverhältnismäßig kann eine Sperre unter anderem dann sein,

  • wenn der Rückstand gering und eine baldige Zahlung absehbar ist,
  • (kleine) Kinder, Kranke, Behinderte, Schwangere oder alte Angehörige ebenfalls dort wohnen,
  • Leitungen einfrieren können oder
  • Gesundheitsschäden drohen.

Die genauen Gründe und weitere Details dazu kann Ihnen am besten eine Schuldnerberatung nennen - Stromschulden in Köln